Unnötige Versicherungen - ERICONSULT Eric A. Schider seriös & sicher

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Unnötige Versicherungen
Welche Versicherungen Verbraucher haben sollten und welche nicht

Längst nicht jede Versicherung ist auch sinnvoll!

Überflüssig sind nach Einschätzung der BdV-Experten hingegen Versicherungen gegen beispielsweise: Fahrraddiebstahl oder den Verlust des Handys.

Grundsätzlich gilt aus Sicht der Verbraucherorganisation: Nicht versichert werden müssen Schäden, die man mit eigenen Mitteln begleichen kann, ohne dabei in existenzielle Finanznöte zu geraten.

Für unverzichtbar hält der BdV (Bund der Versicherten) vor allem zwei Versicherungen: eine Privathaftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Privathaftpflichtversicherung
Wer jemandem einen Schaden zufügt, haftet dafür unbegrenzt. Werden Menschen verletzt, geht das schnell in die Hunderttausende. Schon deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung ein Muss, die bei jeder Hausrats-Deckung inkludiert ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer seinen Beruf nach Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann, erhält von der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine monatliche Rente. Die Absicherung von Invaliditätsrisiken ist wichtig, da es vom Staat keine oder nur eine geringe Unterstützung gibt. Die BU sollte so früh wie möglich und bei guter Gesundheit abgeschlossen werden.

Unfallversicherung
Sie soll in erster Linie den Kapitalbedarf nach einem Unfall für den Umbau von Auto oder Wohnung, zusätzliche Hilfsmittel oder Therapien sowie für Hilfe im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung abdecken. Wichtiger ist laut BdV eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer aus gesundheitlichen Gründen von den BU-Anbietern abgelehnt wird, sollte eine Unfallversicherung haben. Auch für Kinder ist sie den Verbraucherschützern zufolge sinnvoll.

Hausratversicherung (inkl. Privathaftpflichtversicherung)
Eine Hausratversicherung ersetzt nach Feuer, Rohrbruch, Diebstahl oder Sturm die Schäden am Eigentum. Wer wertvolles Hab und Gut besitzt, sollte über eine solche Versicherung nachdenken und beim Abschluss darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der "groben Fahrlässigkeit" verzichtet. Hauseigentümer sollten eine Wohngebäudeversicherung abschließen

E. A. Schider (prim-IT im Auftrag 27.03.2024)
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